Alles, was Sie als Arbeitgeber zur BEM-Qualifizierung wissen müssen

Unsere Angebote richten sich an Arbeitgeber, die das Betriebliche Eingliederungsmanagement professionell, qualitätsgesichert und nachhaltig gestalten wollen — jenseits von reiner Pflichterfüllung. Hier finden Sie die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

45 Fragen in 7 Themen

Über das ZfHL

3 Fragen

Wer wir sind und woher unsere Erfahrung stammt.

Wir kommen aus dem ifb - dem Institut zur Fortbildung von Betriebsräten. Über Jahrzehnte haben wir dort Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen qualifiziert. Heute arbeiten wir für Arbeitgeber und kennen deshalb beide Perspektiven, ohne eine gegen die andere auszuspielen. Dazu kommt: Wir machen ausschließlich BEM und Health Leadership, keinen Bauchladen aus Gesundheitsthemen.

Hinter dem ZfHL steht ein kleines, festes Kernteam und ein Netzwerk von 45 Referentinnen und Referenten mit langjähriger BEM-Erfahrung. Sie lernen nicht von Menschen, die BEM aus der Theorie kennen, sondern von solchen, die Verfahren in Betrieben, Gremien und vor Gericht begleitet haben. Über die gesamte Laufzeit einer Qualifizierung haben Sie feste Ansprechpartner.

Nein. Wir arbeiten ausschließlich auf Arbeitgeberseite. Dort, wo das ifb die Arbeitnehmerseite stärkt, schaffen wir die passenden Lösungen auf Arbeitgeberseite. Für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen ist weiterhin das ifb der richtige Ansprechpartner.

Ablauf und Organisation

9 Fragen

Wie eine Qualifizierung konkret abläuft.

Im Blended-Format, in drei Phasen: Zwei Präsenztage zum Check-In für Orientierung, gemeinsame Grundlagen und Vernetzung. Danach eine flexible Online-Phase mit sechs videobasierten Modulen im eigenen Tempo, begleitet von Fragerunden. Zum Abschluss zwei Präsenztage für Vertiefung und Abschluss.

Vier Präsenztage - Check-In und Check-Out zu je zwei Tagen - plus die Online-Phase dazwischen. Für die sechs Module rechnen Sie mit rund zwei Stunden pro Woche, dazu die Fragerunden à 90 Minuten. Stufe 1 umfasst insgesamt rund zwölf Wochen, Stufe 2 rund sechzehn.

Beides. Sie starten und enden mit zwei Präsenztagen für persönlichen Austausch und Netzwerk. Dazwischen liegt eine flexible Online-Phase mit Modulen im eigenen Tempo und mehreren begleiteten Fragerunden.

Die sechs Module sind videobasiert, kurzweilig produziert und bauen inhaltlich aufeinander auf. Sie bearbeiten sie, wann und wo es Ihnen passt. Die Inhalte schalten sich im Takt der Fragerunden Schritt für Schritt frei, damit die Gruppe gemeinsam vorankommt.

Es sind begleitete Live-Termine online, je 90 Minuten. Dort klären Sie offene Fragen aus den Modulen, besprechen Praxisfälle - gern auch Ihre eigenen - und sichern den Transfer in Ihre Organisation. Die Referenten sind dieselben wie in den Präsenzphasen.

Stufe 1 schließt mit einer Teilnahmebestätigung ab, die Sie beim Check-Out erhalten; sie belegt Ihre Teilnahme an allen Phasen, ohne Prüfung. Ein Zertifikat mit Abschlussprüfung erhalten Sie in Stufe 2 „Wirksames BEM in Ihrer Organisation“.

Check-In und Check-Out finden am selben Ort statt, dazwischen liegt die Online-Phase. Aktuell sind Durchgänge in München, Köln und Bremen geplant; ab 2027 bieten wir 10 bis 15 Durchgänge pro Jahr an weiteren Standorten an. Details zu den Veranstaltungsorten folgen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Die Präsenzblöcke tragen die Gruppendynamik und lassen sich nicht einfach online nachholen. Wie wir im Einzelfall verfahren, legen wir gerade abschließend fest - melden Sie sich beim Kundenservice, dann finden wir gemeinsam eine Lösung.

Für Stufe 1 nicht. Die Qualifizierung beginnt bei den Grundlagen und führt bis zur eigenständigen Fallführung. Stufe 2 setzt BEM-Praxiserfahrung oder eine vergleichbare Grundqualifizierung voraus. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an - wir sagen Ihnen ehrlich, was passt.

Unsere Angebote

7 Fragen

Drei Stufen: kennenlernen, qualifizieren, begleiten lassen.

Drei Stufen. Erstens den kostenfreien Einstieg: BEM-Quick-Check, BEM-Webinar und BEM-Treffpunkt. Zweitens zwei aufeinander aufbauende Qualifizierungen: „Handlungsfähig und sicher im BEM“ und „Wirksames BEM in Ihrer Organisation“. Drittens individuelle Begleitung: BEM-Analyse und BEM-Beratung für konkrete Situationen.

Für Arbeitgeber, die Verantwortung übernehmen wollen: Geschäftsführung, Personalverantwortliche, BEM-Beauftragte und Führungskräfte mit BEM-Verantwortung. Bewusst nicht für Unternehmen, die im BEM ein Feigenblatt suchen oder es minimalistisch abarbeiten wollen.

Stufe 1 „Handlungsfähig und sicher im BEM“ macht Sie in zwölf Wochen fähig, einzelne BEM-Fälle eigenständig und rechtssicher zu führen; Vorkenntnisse sind nicht nötig, der Abschluss ist eine Teilnahmebestätigung. Stufe 2 „Wirksames BEM in Ihrer Organisation“ dauert sechzehn Wochen, richtet sich an erfahrene BEM-Verantwortliche und behandelt komplexe Fälle sowie die strategische Verankerung - mit Prüfung und Zertifikat.

Ein kostenfreier digitaler Selbsttest. In wenigen Minuten sehen Sie, wo Ihr BEM heute steht und welche Lücken Sie zuerst schließen sollten. Er ist die digitale Fassung des Selbstchecks aus unserem Leitfaden und verpflichtet zu nichts.

Ein kostenfreies Präsenzformat: ein fachlicher Impuls zu einem aktuellen BEM-Thema, danach Austausch unter den Teilnehmenden. Im Mittelpunkt stehen das Netzwerken und praxisrelevante Anregungen - nicht der Vortrag.

Wir unterstützen dort, wo es konkret wird: bei einem Fall, der feststeckt, bei einem Konflikt im Verfahren, bei der Prozessgestaltung oder wenn ein Verfahren rechtlich wackelt. Die Beratung ist projekt- oder fallbezogen, der Umfang richtet sich nach Ihrer Situation.

Der Quick-Check ist ein kostenfreier Selbsttest, den Sie in Minuten allein ausfüllen. Die BEM-Analyse ist eine Standortbestimmung durch uns: Wir sehen uns Ihr Verfahren, Ihre Vorlagen und Ihre Dokumentation an und sagen Ihnen konkret, was zu tun ist - Schritt für Schritt, in Ihrer Reihenfolge.

Preise und Buchung

6 Fragen

Was die Angebote kosten und was enthalten ist.

Stufe 1 „Handlungsfähig und sicher im BEM“ kostet 1.990 Euro, Stufe 2 „Wirksames BEM in Ihrer Organisation“ 2.890 Euro. Beides sind Einführungspreise 2026, netto und pro Person. Für Analyse und Beratung erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot - unsere Preise richten sich nicht nach Stunden, sondern nach Verantwortung, Schwierigkeit und Wirkung.

Die vier Präsenztage inklusive Verpflegung - Mittagssnack, Getränke und Pausenverpflegung an beiden Tagen, Abendessen am Anreisetag und Mittagessen am zweiten Tag -, die sechs Videomodule, die begleiteten Fragerunden und die Teilnahmebestätigung beziehungsweise das Zertifikat. Hotelkosten sind nicht enthalten; unser Kundenservice organisiert Ihre Unterbringung auf Wunsch mit.

Sprechen Sie uns an. Für mehrere Personen aus einem Unternehmen erstellen wir ein individuelles Angebot; auf Wunsch führen wir eine Qualifizierung auch als geschlossene Gruppe in Ihrem Haus durch.

Über die gesamte Laufzeit der Qualifizierung stehen Ihnen alle Module zur Verfügung, und Sie bearbeiten sie im eigenen Tempo. Wie lange der Zugriff nach Abschluss bestehen bleibt, stimmen wir gerade final ab - fragen Sie uns dazu bitte direkt, wir geben Ihnen verbindlich Auskunft.

Die Storno- und Umbuchungsbedingungen für die Durchgänge 2026 stimmen wir derzeit final ab. Melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice - wir sagen Ihnen verbindlich, was für Ihren Termin gilt, und suchen im Zweifel eine Lösung.

Wählen Sie auf der Detailseite Ihren Termin und sichern Sie sich den Platz. Wenn Sie unsicher sind, ob die Stufe passt, empfehlen wir vorher ein kostenfreies Erstgespräch - 30 Minuten, ohne Verkaufsgespräch.

Pflicht und Recht

8 Fragen

Was das Gesetz verlangt — und was daraus für Sie folgt.

Ja. Sobald Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, müssen Sie ein BEM anbieten - unabhängig von Betriebsgröße und Schwerbehinderteneigenschaft (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Maßgeblich ist ein rollierender Zwölf-Monats-Zeitraum, nicht das Kalenderjahr. Pflicht ist das Angebot, nicht die Teilnahme.

Es gibt kein unmittelbares Bußgeld. Die Folgen zeigen sich später: Bei einer krankheitsbedingten Kündigung müssen Sie darlegen, dass auch ein ordnungsgemäßes BEM zu keinem milderen Ergebnis geführt hätte. Ohne dokumentiertes Verfahren ist diese Darlegung in der Praxis kaum zu führen.

Nein. Im BEM geht es nicht um die Diagnose, sondern um die aus der Erkrankung folgende Leistungseinschränkung am Arbeitsplatz. Gesundheitsdaten dürfen nur erhoben werden, soweit dies für die gemeinsame Lösungssuche erforderlich ist, und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. BEM-Unterlagen gehören getrennt von der Personalakte.

Seit dem Teilhabestärkungsgesetz 2021 darf die beschäftigte Person eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen - intern oder extern. Auf dieses Recht müssen Sie bereits in der Einladung ausdrücklich hinweisen. Fehlt der Hinweis, gilt die Einladung als nicht ordnungsgemäß.

Nein. Das BEM ist zwar im SGB IX geregelt, gilt nach § 167 Abs. 2 aber ausdrücklich für alle Beschäftigten. Entscheidend sind allein die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten. Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten tritt zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung mit eigenen Rechten nach § 178 SGB IX hinzu.

Vorgeschrieben ist sie nicht, empfohlen aber sehr. Der Betriebsrat hat bei der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung ein echtes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVG (bestätigt durch BAG, 22.3.2016 – 1 ABR 14/14) - ohne Mitbestimmung eingeführte Verfahrensregeln sind unwirksam. Eine Betriebsvereinbarung klärt Rollen, Einladungspraxis, Fristen, Teamzusammensetzung und Datenschutz verbindlich und entlastet damit alle Beteiligten.

Die BEM-Pflicht besteht unverändert - sie hängt nicht am Betriebsrat. Statt einer Betriebsvereinbarung setzen Sie dann eine schriftliche Verfahrensregel auf, in der Auslöser, Ablauf, Zuständigkeiten, Fristen und Datenschutz festgehalten sind. Inhaltlich gilt dasselbe, nur ohne Mitbestimmungsverfahren.

Die operative Abwicklung können Sie auslagern, die Verantwortung nicht: Die gesetzliche Pflicht bleibt bei Ihnen als Arbeitgeber. Interne und externe Modelle konkurrieren in der Praxis, ohne dass die Überlegenheit eines Modells empirisch belegt wäre. Entscheidend ist, dass die durchführende Person von Belegschaft und Betriebsrat als neutral akzeptiert wird.

Im laufenden Verfahren

9 Fragen

Die Fragen, die im konkreten Fall auf den Tisch kommen.

Nach einer Ablehnung endet das Verfahren, und die Zählung der Arbeitsunfähigkeitstage beginnt von neuem. Erreicht die Person danach erneut die Schwelle von sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten, entsteht eine neue Angebotspflicht. Ein einmaliges Nein entbindet Sie also nicht dauerhaft.

Das Gesetz nennt keine Frist. In der Praxis liegen zwischen Einladung und Abschluss meist mehrere Monate - abhängig davon, wie schnell die beschäftigte Person antwortet, ob externe Leistungsträger einbezogen werden und wie lange eine Maßnahme braucht, bis sie trägt. Steuerbar sind vor allem die eigenen Fristen: das zweite Anschreiben nach etwa vier Wochen und feste Termine, an denen nachgefasst wird.

Nicht zwingend. Wer am Gespräch teilnimmt, entscheidet die beschäftigte Person. In der Praxis gibt es beide Modelle: die federführende Rolle der Führungskraft und ihre bewusste Heraushaltung aus dem Erstgespräch zugunsten einer offeneren Atmosphäre. Unverzichtbar ist die Führungskraft bei der Umsetzung - sie ist die Einzige, die Arbeitsbedingungen konkret anpassen kann. Wichtig ist die klare Abgrenzung: BEM ist kein Führungs- oder Leistungsgespräch.

Oft nicht Sie allein. Für Hilfsmittel, Arbeitsplatzanpassungen, stufenweise Wiedereingliederung oder Qualifizierung kommen je nach Fall Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Integrationsfachdienst oder Berufsförderungswerke in Betracht. Der häufigste Fehler ist, gar nicht erst zu fragen. Kontakt zu externen Stellen immer erst nach Einwilligung der beschäftigten Person.

Ja, in einem bestimmten Fall: Nach § 167 Abs. 3 SGB IX können Arbeitgeber bei der Einführung eines BEM für schwerbehinderte Beschäftigte über das Integrationsamt eine Prämie beziehungsweise einen Bonus erhalten. Darüber hinaus tragen die Leistungsträger je nach Fall einzelne Maßnahmen.

Eine der häufigsten Maßnahmen im BEM, umgangssprachlich Hamburger Modell: Die beschäftigte Person kehrt mit reduzierter Stundenzahl zurück und steigert schrittweise, bis die volle Arbeitsfähigkeit erreicht ist. Sie ist eine Möglichkeit im BEM, nicht dasselbe - das BEM ist das Klärungsverfahren, die stufenweise Wiedereingliederung eine mögliche Lösung daraus.

Betriebliche Akteure schätzen diese Fälle durchgängig als die schwierigsten ein - bei gleichzeitig steigenden psychischen Fehlzeiten. Entscheidend ist, dass es auch hier nicht um die Diagnose geht, sondern um die konkrete Belastung am Arbeitsplatz. Was hilft: früh und niedrigschwellig ansprechen, Vertrauen vor Verfahren, und externe Fachleute früh einbeziehen. Wer hier ohne Training arbeitet, geht ein Risiko ein - für die betroffene Person und für den Prozess.

Das ist die häufigste strukturelle Grenze des BEM und trifft kleinere Betriebe besonders hart - kein Prozess löst sie auf. Was Sie tun können: Reha-Träger und Integrationsamt früh einbinden, Umschulung und Qualifizierung als Option prüfen, und jede geprüfte und verworfene Möglichkeit mit Begründung dokumentieren. Genau diese Dokumentation zählt später, wenn jemand fragt, was Sie tatsächlich versucht haben.

An erster Stelle die Annahmequote - weil die Teilnahme freiwillig ist, gilt sie als wichtigster Indikator für Qualität und Attraktivität Ihres Verfahrens. DGUV (Information 206-031, 2022) und Deutsche Rentenversicherung (Leitfaden 2023) empfehlen sie ausdrücklich. Dazu Rückkehrquote, Fehlzeitenentwicklung der BEM-Fälle und Fluktuation in dieser Gruppe. Wichtig zu wissen: Belastbare bundesweite Vergleichswerte fehlen - Sie können Ihre eigene Entwicklung steuern, aber sich kaum extern benchmarken.

Nutzen und Studienlage

3 Fragen

Was belegt ist, was plausibel ist — und was wir nicht behaupten.

In aller Regel ja. Sicher ist: Ein dokumentiertes Verfahren verbessert Ihre Position im Kündigungsschutzprozess und hält erfahrene Beschäftigte im Unternehmen. Metaanalysen zur betrieblichen Gesundheitsförderung weisen im Mittel einen Rückfluss von rund 2,70 Euro je eingesetztem Euro aus. Wie hoch der Hebel in Ihrem Haus ausfällt, hängt von Ihrer Ausgangslage ab - deshalb rechnen wir Ihnen keine Pauschale vor.

Die deutsche Evaluationsliteratur berichtet dort, wo BEM eingeführt wurde, eine Reduktion von Fehlzeiten (Niehaus et al. 2008). Die methodisch strengere internationale Evidenz ist zurückhaltender: Eine Cochrane-Übersicht über 14 randomisierte Kontrollstudien fand keinen signifikanten Effekt auf die Rückkehrzeit. Belastbar ist deshalb vor allem: Die Wirkung entsteht durch die Qualität der Ausgestaltung, nicht durch die bloße Existenz des Verfahrens.

In den meisten Fällen ist nicht das Verfahren das Problem, sondern die Lücke zwischen Verfahrensbeschreibung und gelebter Praxis: unklare Zuständigkeiten, unvollständige Dokumentation, Gespräche ohne Ergebnis. Genau diese Lücke machen wir sichtbar - und schließen sie.